Aktualisiert am 21. August 2026 · 7 Min. Lesezeit
Die Unterlagen einer luxemburgischen Firmengründung — drei Dossiers, nicht eines.
Es gibt keine einheitliche Dokumentenliste für eine Firmengründung in Luxemburg, sondern drei getrennte Dossiers, die sich an unterschiedliche Stellen richten und unterschiedlichen Fristen folgen. Das erste geht an das Wirtschaftsministerium für die Niederlassungsgenehmigung und belegt dreierlei: berufliche Zuverlässigkeit, eine der angestrebten Tätigkeit entsprechende Berufsqualifikation und das Bestehen einer geeigneten materiellen Niederlassung in Luxemburg. Das zweite dient der Gründung selbst: Satzung, Identität der Gesellschafter und — bei einer SARL — der Nachweis, dass das Kapital von mindestens 12.000 Euro vollständig gezeichnet und eingezahlt ist, während die SARL-S durch privatschriftliche Urkunde gegründet werden kann. Das dritte speist die Register: die Hinterlegung beim Handels- und Gesellschaftsregister, fällig spätestens einen Monat nach Unterzeichnung der Satzung, und die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer, fällig binnen eines Monats nach Kenntnis des Ereignisses. Unvollständige Unterlagen setzen die Bearbeitungsfrist nicht in Gang — allein deshalb gehören die Dokumente an den Anfang.
Dossier 1 — die Niederlassungsgenehmigung
Die Genehmigung setzt berufliche Zuverlässigkeit, eine der Tätigkeit entsprechende Berufsqualifikation und eine geeignete materielle Niederlassung in Luxemburg voraus. Sie verlangt die tatsächliche und dauerhafte Leitung des Unternehmens durch den Inhaber der Genehmigung.
Quelle : Guichet.lu — Quelle aktualisiert am 14. Juli 2025 · geprüft am 21. August 2026
Jede dieser Voraussetzungen wird mit anderen Dokumenten belegt, und an der Qualifikation scheitern die meisten Anträge: Sie muss der angestrebten Tätigkeit entsprechen, so wie sie im Gesellschaftszweck stehen wird. Ein Zweck, der weiter reicht als die Qualifikation, führt zur Ablehnung; ein Zweck, der enger ist als die tatsächliche Tätigkeit, führt später zum Problem.
Die Kanzleigebühr für die Erteilung einer Niederlassungsgenehmigung beträgt 50 Euro.
Quelle : Guichet.lu — Quelle aktualisiert am 14. Juli 2025 · geprüft am 21. August 2026
Der Antrag wird grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen bearbeitet.
Quelle : Guichet.lu — Quelle aktualisiert am 14. Juli 2025 · geprüft am 21. August 2026
Dossier 2 — die Gründung
| SARL | SARL-S | |
|---|---|---|
| Urkunde | Vor dem Notar | Privatschriftliche Urkunde möglich |
| Kapital | Mindestens 12.000 €, vollständig gezeichnet und eingezahlt | Zwischen 1 € und 12.000 € |
| Gesellschafter | 2 bis 100 — Einpersonenform möglich | Nur natürliche Personen, eine einzige SARL-S je Person |
| Genehmigung | Vorab | Vorab, dem Antrag auf RCS-Eintragung beigefügt |
Eine SARL erfordert eine Kapitaleinlage von mindestens 12.000 Euro. Das Kapital muss bei der Gründung vollständig gezeichnet und eingezahlt sein.
Quelle : Guichet.lu — Quelle aktualisiert am 22. Juli 2019 · geprüft am 21. August 2026
Das Gesellschaftskapital einer SARL-S muss zwischen 1 Euro und 12.000 Euro liegen.
Quelle : Guichet.lu — Quelle aktualisiert am 23. Juli 2019 · geprüft am 21. August 2026
Dossier 3 — die Register und ihre Fristen
Die elektronische Hinterlegung muss spätestens einen Monat nach Unterzeichnung der Satzung erfolgen.
Quelle : Guichet.lu — Quelle aktualisiert am 6. Mai 2022 · geprüft am 21. August 2026
Die Eintragung der wirtschaftlichen Eigentümer und ihrer Änderungen muss innerhalb eines Monats beantragt werden, nachdem die Einheit von dem die Eintragung auslösenden Ereignis Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
Quelle : Guichet.lu — Quelle aktualisiert am 2. September 2019 · geprüft am 21. August 2026
Eine eingetragene Einheit, die keinen Antrag auf Eintragung in das RBE stellt, wird mit einer Geldstrafe von 1.250 bis 1.250.000 Euro belegt.
Quelle : Guichet.lu — Quelle aktualisiert am 2. September 2019 · geprüft am 21. August 2026
Bei den Gebühren gehen wir nicht weiter als die amtlichen Quellen.
Guichet.lu nennt keinen Betrag, sondern verweist auf das Gebührenverzeichnis des Handels- und Gesellschaftsregisters. Wir veröffentlichen hier daher keine Zahl — maßgeblich ist das amtliche Verzeichnis.
Quelle : Luxembourg Business Registers — Tarifs (version 14.0) · geprüft am 21. August 2026
Guichet.lu gibt an, dass die Gebühren durch großherzogliche Verordnung festgelegt sind, und verweist auf das Verzeichnis, ohne den Betrag zu nennen. Wir veröffentlichen daher keine Zahl.
Quelle : Guichet.lu — Quelle aktualisiert am 2. September 2019 · geprüft am 21. August 2026
Die Reihenfolge, in der die Unterlagen zusammenkommen
Qualifikation vor dem Gesellschaftszweck klären
Sie steckt den Zweck ab, nicht umgekehrt. Diplome, Erfahrung, Gleichwertigkeiten: Diese Nachweise dauern am längsten, wenn sie aus dem Ausland kommen.
Nachweise der Zuverlässigkeit beschaffen
Sie betreffen die Person, nicht die Gesellschaft, und werden in jedem Land beantragt, in dem Sie gewohnt haben — Postlaufzeit eingerechnet.
Die materielle Niederlassung belegen
Der Ort, von dem aus die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, angemessen zu dieser Tätigkeit. Dieser Nachweis wird zuletzt vorbereitet und blockiert am häufigsten.
Kapitalnachweis einholen
Bei einer SARL muss das Kapital zum Zeitpunkt der Gründung vollständig gezeichnet und eingezahlt sein — der Nachweis kommt von der Bank, in deren Tempo.
Häufige Fragen
- Gibt es eine einzige amtliche Liste?
- Nein, weil drei verschiedene Stellen drei verschiedene Dossiers bearbeiten und weil die Unterlagen von Tätigkeit und Werdegang des Antragstellers abhängen. Das Wirtschaftsministerium ist die aktuelle Quelle für die Genehmigung; Guichet.lu dokumentiert die Fristen für die Register.
- Müssen ausländische Dokumente übersetzt werden?
- Die Anforderungen an Übersetzung und Legalisierung hängen vom Dokument und seinem Herkunftsland ab. Wir veröffentlichen dazu keine allgemeine Regel: Wir haben keine einzige amtliche Quelle gefunden, die sie formuliert, und sie zu erfinden würde mehr Zeit kosten als sparen. Das ist bei der empfangenden Stelle zu klären.
- Ab wann läuft die Bearbeitungsfrist?
- Ab Eingang der vollständigen Unterlagen: Guichet.lu gibt an, dass der Antrag grundsätzlich innerhalb der folgenden 3 Monate bearbeitet wird. Ein fehlendes Dokument verkürzt nichts — es verschiebt den Beginn.