Aktualisiert am 21. August 2026 · 6 Min. Lesezeit
Wie lange dauert eine Firmengründung in Luxemburg — und welche Frist den Zeitplan wirklich bestimmt.
In Luxemburg gibt nicht der Notar den Takt vor, sondern die Niederlassungsgenehmigung: Guichet.lu hält fest, dass ein vollständiger Antrag „grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen“ bearbeitet wird, und ohne sie kann eine SARL-S nicht eingetragen werden. Die Unterzeichnung der Satzung selbst lässt sich binnen weniger Tage ansetzen, sobald die Unterlagen bereitliegen und das Kapital hinterlegt ist. Nach der Unterzeichnung laufen zwei gesetzliche Fristen parallel: die Hinterlegung beim Handels- und Gesellschaftsregister muss spätestens einen Monat nach Unterzeichnung der Satzung erfolgen, die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer binnen eines Monats nach Kenntnis des auslösenden Ereignisses. Die vielfach genannten „3 bis 4 Wochen“ beschreiben also die notarielle und registerrechtliche Phase, nicht den gesamten Weg — wann Sie tatsächlich Rechnungen stellen können, entscheidet die Bearbeitung der Genehmigung.
Die Frist, die alles andere bestimmt
Eine luxemburgische Gesellschaft kann rechtlich bestehen, ohne tätig werden zu dürfen. Das sind zwei verschiedene Dinge — und genau hier gehen die meisten veröffentlichten Zeitpläne fehl: Sie messen die Entstehung der juristischen Person, nicht das Recht, die Tätigkeit auszuüben.
Der Antrag wird grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen bearbeitet.
Quelle : Guichet.lu — Quelle aktualisiert am 14. Juli 2025 · geprüft am 21. August 2026
Erhalten Sie innerhalb des Zeitraums von 3 Monaten keine Antwort, gilt dies als stillschweigende Genehmigung.
Quelle : Guichet.lu — Quelle aktualisiert am 14. Juli 2025 · geprüft am 21. August 2026
Wer eine SARL-S gründen will, muss im Vorfeld einen Antrag auf Niederlassungsgenehmigung beim Ministerium für Wirtschaft stellen, die dem Antrag auf Eintragung im RCS beigelegt werden muss.
Quelle : Guichet.lu — Quelle aktualisiert am 23. Juli 2019 · geprüft am 21. August 2026
Drei Monate sind eine Regelfrist, weder eine einklagbare Höchstdauer noch ein gemessener Durchschnitt: Sie laufen ab Eingang eines vollständigen Antrags. Genau darin liegt der Hebel — unvollständige Unterlagen verkürzen nichts, sie verschieben den Fristbeginn.
Was in der Zwischenzeit vorangeht
Die Bearbeitung der Genehmigung legt den Rest des Vorhabens nicht still. Drei Baustellen laufen parallel — und ihre Reihenfolge entscheidet über verlorene Zeit.
- Satzung und Gesellschaftszweck — ein schlecht gefasster Zweck wird zweimal bezahlt: bei der Genehmigung, die den Abgleich mit der Qualifikation prüft, und später beim Register.
- Konto und Kapitaleinzahlung — bei der SARL muss das Kapital zum Zeitpunkt der Gründung vollständig gezeichnet und eingezahlt sein; die Aufnahme der Bankbeziehung ist der häufigste Engpass.
- Die Unterlagen des Genehmigungsantrags — Zuverlässigkeit, Qualifikation, materielle Niederlassung: ihr Zusammentragen ist der eigentliche kritische Pfad.
Eine SARL erfordert eine Kapitaleinlage von mindestens 12.000 Euro. Das Kapital muss bei der Gründung vollständig gezeichnet und eingezahlt sein.
Quelle : Guichet.lu — Quelle aktualisiert am 22. Juli 2019 · geprüft am 21. August 2026
Nach der Unterzeichnung gelten zwei Fristen
Sobald die Satzung unterzeichnet ist, ist der Zeitplan keine Frage der Organisation mehr, sondern eine Pflicht. Diese beiden Fristen sind nicht verhandelbar.
Die elektronische Hinterlegung muss spätestens einen Monat nach Unterzeichnung der Satzung erfolgen.
Quelle : Guichet.lu — Quelle aktualisiert am 6. Mai 2022 · geprüft am 21. August 2026
Die Eintragung der wirtschaftlichen Eigentümer und ihrer Änderungen muss innerhalb eines Monats beantragt werden, nachdem die Einheit von dem die Eintragung auslösenden Ereignis Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
Quelle : Guichet.lu — Quelle aktualisiert am 2. September 2019 · geprüft am 21. August 2026
Eine eingetragene Einheit, die keinen Antrag auf Eintragung in das RBE stellt, wird mit einer Geldstrafe von 1.250 bis 1.250.000 Euro belegt.
Quelle : Guichet.lu — Quelle aktualisiert am 2. September 2019 · geprüft am 21. August 2026
Die Reihenfolge, die Zeit spart
Tätigkeit und Rechtsform festlegen
Die Tätigkeit bestimmt die für die Genehmigung verlangte Qualifikation, und die Qualifikation bestimmt den Gesellschaftszweck. Mit der Rechtsform zu beginnen heißt, das Problem von hinten anzugehen.
Antrag auf Niederlassungsgenehmigung einreichen
Das ist der längste Posten: Er wird zuerst eingereicht, nicht zuletzt. Der Antrag geht an das Wirtschaftsministerium, online über MyGuichet.lu oder per Post.
Konto eröffnen und Kapital einzahlen
Die Aufnahme der Bankbeziehung folgt ihrem eigenen Rhythmus und ihren eigenen Anforderungen. Sie wird früh angestoßen, weil sie sich nicht nachholen lässt.
Satzung unterzeichnen
Vor dem Notar bei der SARL; als privatschriftliche Urkunde bei der SARL-S, wo ein Notar nicht vorgeschrieben ist.
Beim RCS hinterlegen und dem RBE melden
Einen Monat nach Unterzeichnung für die Hinterlegung beim Register; ebenfalls einen Monat für die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer.
Häufige Fragen
- Warum liest man überall „3 bis 4 Wochen“?
- Weil diese Zahl die notarielle und registerrechtliche Phase misst — von der Unterzeichnung der Satzung bis zur Eintragung — und nicht die Bearbeitung der Niederlassungsgenehmigung, die Guichet.lu grundsätzlich mit 3 Monaten ab Eingang vollständiger Unterlagen angibt. Beide Angaben können zutreffen; sie beschreiben nur nicht dasselbe.
- Geht es mit der SARL-S schneller?
- Sie entfällt den notariellen Schritt, da sie durch privatschriftliche Urkunde gegründet werden kann. Die Niederlassungsgenehmigung entfällt jedoch nicht: Guichet.lu stellt klar, dass der Antrag vorab zu stellen und dem Antrag auf Eintragung ins RCS beizufügen ist. Der längste Posten bleibt also derselbe.
- Was passiert, wenn die Verwaltung nicht antwortet?
- Guichet.lu hält fest, dass ausbleibende Antwort innerhalb der Dreimonatsfrist als stillschweigende Genehmigung gilt. Schweigen ist also keine Ablehnung — die Frist läuft jedoch ab Eingang vollständiger Unterlagen, und eine Nachforderung stellt diesen Beginn wieder in Frage.
- Darf man vor Erhalt der Genehmigung Rechnungen stellen?
- Die Niederlassungsgenehmigung ist Voraussetzung für die Ausübung der betreffenden gewerblichen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit. Wer ohne sie tätig wird, setzt sich einem Risiko aus; dies ist beim Wirtschaftsministerium für die konkrete Tätigkeit zu klären und gehört in die Hände fachkundiger Berater — dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
- Was bedeutet „vollständige Unterlagen“?
- Es ist die Startbedingung der Dreimonatsfrist: Solange ein Dokument fehlt, liegt der Verwaltung kein zu bearbeitender Antrag vor. Die Voraussetzungen betreffen die berufliche Zuverlässigkeit, eine der Tätigkeit entsprechende Qualifikation und eine geeignete materielle Niederlassung in Luxemburg.